Montagebedingungen der Firma Huber Technik GmbH & Co. KG, Erding

Im Folgenden werden wir Sie auf unsere aktuellen Montagebedingungen aufmerksam machen.

 

§1 Anwendungsbereich
  1. Die nachfolgenden Montagebedingungen gelten für Montagen, Inbetriebnahmen, Abnahmen, Wartungen, Revisionen, Reparaturen und ähnliches. Im Folgenden wird der Einfachheit halber nur von „Montage“ gesprochen.
  2. Unsere Montagebedingungen gelten in Verbindung mit unseren AGB ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich ihrer Geltung zu. Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Montage vorbehaltlos ausführen. Das UN-Recht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§2 Montagesätze

Bei den beigefügten Montagesätzen handelt es sich um die momentan gültigen Montagesätze. Wir behalten uns vor die Montage nach den jeweils gültigen Montagesätzen abzurechnen.

§3 Abrechnung
  1. Die Abrechnung der Montagekosten erfolgt nach beendeter Montage oder durch Abschlagsrechnungen bei längeren Montagen.
  2. Freiwillige Leistungen des Auftraggebers an das Montagepersonal, die nicht mit uns vereinbart wurden, werden in der Rechnung nicht berücksichtigt.
  3. Die vereinbarten Beträge verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer, die der Besteller in der jeweils gesetzlichen Höhe zu vergüten hat.
  4. Alle Montagerechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
  5. Bzgl. der Zahlung gilt §4 unserer AGB entsprechend.
§4 Fahrtkosten
  1. Die Fahrtkosten werden mit dem von uns festgesetzten Kilometergeld berechnet.
  2. Für die Fahrtzeit gilt unser festgesetzter Fahrzeitensatz in Höhe von 85% der Arbeitszeit.
  3. Jegliche Fahrtzeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit (vgl. §5 Nr. 1) werden mit einem Zuschlag in Höhe von 25% berechnet. Zusätzlich wird in der Zeit zwischen 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein Nachtzuschlag in Höhe von 25% berechnet.
  4. Für Fahrtzeiten an Samstagen wird ein Zuschlag in Höhe von 50% berechnet.
  5. Für Fahrtzeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100% berechnet.
  6. Für Fahrtzeiten an hohen Feiertagen (Ostersonntag, Tag der Arbeit, Pfingstsonntag, Weihnachtsfeiertage) wird ein Zuschlag in Höhe von 150% berechnet.
§5 Arbeitszeit
  1. Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden und verteilt sich wie folgt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  2. Vorbereitungszeit wird wie Arbeitszeit abgerechnet.
  3. Wartezeiten beim Auftraggeber gelten als Arbeitszeit.
  4. Jegliche Arbeitszeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit werden mit einem Zuschlag in Höhe von 25% berechnet. Zusätzlich wird in der Zeit zwischen 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein Nachtzuschlag in Höhe von 25% berechnet.
  5. Für Arbeitszeit an Samstagen wird ein Zuschlag in Höhe von 50% berechnet.
  6. Für Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100% berechnet.
  7. Für Arbeitszeit an hohen Feiertagen (Ostersonntag, Tag der Arbeit, Pfingstsonntag, Weihnachtsfeiertage) wird ein Zuschlag in Höhe von 150% berechnet.
§6 Übernachtungskosten

Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, mindestens aber zu dem in den Montagesätzen genannten Satz.

§7 Auslöse

Auslöse wird ab 8 Stunden Fahrt- und/oder Arbeitszeit fällig. Der Auslösebetrag verdoppelt sich, sobald die Montage/Reise länger als 24 Stunden dauert. Die Auslösung ist auch für freie Samstage, Sonn- und Feiertage zu zahlen, an denen keine Arbeit geleistet wird, falls diese Tage innerhalb des gesamten Montagezeitraums liegen.

§8 Sonstige Kosten
  1. Hebezeuge, die nicht vom Auftraggeber bereitgestellt werden, werden vom Auftragnehmer organisiert. Die hierfür entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  2. Material, das der Auftragnehmer für die Montage benötigt (Ersatzteile, Zukaufteile etc.), wird dem Auftraggeber zu den normalen Konditionen in Rechnung gestellt.
  3. Bei Bahn oder Flugreisen werden dem Auftraggeber die Kosten für die Personenbeförderung sowie für die Gepäck- und Werkzeugbeförderung, Kosten für Leihwagen, Taxi, Bus o.ä. in Rechnung gestellt.

 

Erding, im Januar 2024

Zurück zum Seitenanfang